Gestaltungsbeirat zum Bauen im Welterbe

Seit 2008 gibt es einen Gestaltungsbeirat zum Bauen im Welterbe Neusiedler See. Dieser hat über größermaßstäbliche Bauvorhaben entsprechend der Kriterien zum Bauen eine Empfehlung abzugeben.
Ein Gestaltungsbeirat für das Welterbe
Vorhaben, die auf Grund ihrer Lage, Größe, Funktion oder Gestaltung erhebliche Auswirkungen auf die Welterbe-Kulturlandschaft Neusiedler See haben könnten, sind einem Gestaltungsbeirat vorzulegen. Von diesem werden also jene Vorhaben geprüft, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die räumliche, funktionelle und strukturelle Entwicklung des Welterbes und seines Erscheinungsbildes (Landschafts- und Ortsbild) als maßgeblich beurteilt werden.

So ist sichergestellt, dass großmaßstäbliche oder unsensible Eingriffe in das enge Gefüge zwischen Landschaft und Dörfer verhindert oder zumindest abgemindert werden können.

In der Generalversammlung des Vereins Welterbe-Neusiedler See vom 3. Dezember 2008 wurde beschlossen, dem im Burgenland bereits tätigen Dorferneuerungsbeirat, ergänzt um den Umweltanwalt, den Geschäftsführer des Welterbevereins und die beiden burgenländischen Gemeindevertreterverbände sowie einem Vertreter des Natur- und Landschaftsschutzes als Welterbe-Gestaltungsbeirat zuzustimmen.

Den Vorsitz im Gestaltungsbeirat führt ein Mitglied der Burgenländischen Landesregierung, gegenwärtig die für das Thema Welterbe zuständige Landeshauptmann-Stv.in Mag.a Astrid Eisenkopf. Als Stellvertreter fungiert der Landesamtsdirektor des Landes Burgenland, die weiteren Mitglieder sind aus den Fachbereichen Raumplanung, Dorferneuerung, Gemeinden, Natur- und Landschaftsschutz, Bundesdenkmalamt, Architekten, Umweltanwaltschaft, Landschaftsarchitektur und -planung und dem Verein Welterbe Neusiedler See zusammengesetzt. Die Sitzungen werden fachlich-inhaltlich vorbereitet. Die Entscheidungen im Gestaltungsbeirat erfolgen durch einfache Stimmenmehrheit.

Die Vorlage der Unterlagen zur Projektbeurteilung und der Vorgang der Prüfung ist in den Anwendungshinweisen zu den Kriterien für das Bauen im Welterbe festgehalten. Der Vorsitzenden des Welterbe-Gestaltungsbeirates obliegt die Entscheidung, ob das vorgelegte Prüfergebnis zu Kenntnis genommen wird bzw. der gesamte Beirat für die Beurteilung des Projektes befasst werden soll oder eine vereinfachte Beurteilung durch einen Teil des Welterbe-Gestaltungsbeirates erfolgen kann. Der Projektwerber kann bei einer negativen Beurteilung durch die Gemeinde auch von sich aus den Welterbe-Gestaltungsbeirat befassen.

Der Welterbe-Gestaltungsbeirat prüft das Vorhaben innerhalb von drei Monaten ab der Vorlage prüffähiger Unterlagen sowie der ausgearbeiteten Kriterienliste.

Kosten
In den Sitzungen der Vereinsgremien vom 21.12.2020 wurde beschlossen, dass die Kosten für Projektvorprüfungen zur Behandlung im Welterbe-Gestaltungsbeirat ab 2021 zur Gänze an den Projektwerber weiter zu verrechnen sind. Bei Glaubhaftmachung von besonderen Gründen soll mit Entscheid des Vereinsobmanns von dieser Regelung abgegangen werden können. Die Kosten für etwaige Zweit- oder Mehrfachprüfungen werden durch den Verein Welterbe Neusiedler See getragen.


Kontakt
Wenn Ihr Bauprojekt im Sinne des Kriterien für die Maßgeblichkeit für das Welterbe relevant ist (oder wenn jSie auch einfach nur Fragen haben), setzen Sie Sich bitte mit uns in Kontakt:

Verein Welterbe Neusiedler See
(Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates zum Welterbe Neusiedler See)
GF DI Lina Karner
Landhaus Neu
Europaplatz 1
A-7000 Eisenstadt

Tel.: +43/660/8141809
Mail: office@welterbe.org